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Durchsetzen der gültigen Parkordnung (audienzrichterliches Verbot) mittels Kontrolle, Ueberwachung und Verzeigung bei Uebertretungen durch uniformierte Kontrolleure. Wenn nötig, Abschleppen von Fahrzeugen durch konzessioniertes Unternehmen, im Auftrage der Funkwache AG.
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Bereitstellen der gesamten Infrastruktur (im Ordnungsbussenverfahren ausgebildetes uniformiertes Personal, Parkberechtigungskarten, Verzeigungsformulare, etc).
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Täglich (Montag-Freitag) offenes Funkwache-Parking-Sekretariat mit Back-Office-Administration (EDV-geführte Verzeigungsregistratur, Einsprachenbearbeitung, Weiterzug an das Polizeirichteramt) tel. Auskünfte.
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Diese Dienstleistung ist für alle AuftraggeberInnen kostenlos. Das Risiko nicht bezahlter bzw. nicht eintreibbarer Verzeigungsbeträge (Umtriebsentschädigungen) trägt die Funkwache AG alleinig. Kosten für Gebühren (Adressnachforschung, Weiterleitung an Polizeirichter, Betreibungen) trägt die Funkwache. Dafür Zufall aller ausgefällten Verzeigungsbeträge (Umtriebsentschädigungen) an die Funkwache AG.
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Mit unserer rechtlich einwandfrei ausgeübten Parking-Kontrolle erwirken wir jeweils sehr bald die nötige Akzeptanz gültiger Parkordnungen.
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24 Stunden auf Pikett für Sicherheit und Ordnung DIE FUNKWACHE |